Fluggastrechte - Fluggastrechteverordnung

Cessna560XL-Citation-XLS Foto Jürgen Postl
Die Fluggastrechte-Verordnung der EU (Verordnung 261/2004) gilt seit 17.02.2005 und bietet im gesamten EU Raum verbesserte Rechte für Flugpassagiere in Fällen von Überbuchungen, Streichung sowie bei längeren Verspätungen von Flügen.

Inhalt und Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung in Kürze

Airbus-A319-112 Austrian Airlines - Foto Jürgen Postl
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist zur Gänze nur für Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU anwendbar. Sie regelt Nichtbeförderung, die Streichung oder die Verspätungen von Flügen.

Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung im Detail

Rechtliche Bestimmungen der EU
Dieser Artikel beschreibt die konkreten Regelungen rund um Nichtbeförderung, Verspätung oder Streichung von Flügen. Richtwerttabellen und Praxisbeispiele zeigen die konkreten Auswirkungen für Fluggäste.

Sonstige Ansprüche

Justitia - Foto: photocase.com / Quelle: Photocase.com
Kann es auch Ansprüche außerhalb der Fluggastrechteverordnung geben? Und falls ja, welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?