Fluggastrechte - Fluggastrechteverordnung
Die Fluggastrechte-Verordnung der EU (Verordnung 261/2004) gilt seit 17.02.2005 und bietet im gesamten EU Raum verbesserte Rechte für Flugpassagiere in Fällen von Überbuchungen, Streichung sowie bei längeren Verspätungen von Flügen.
Inhalt und Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung in Kürze
Die EU-Fluggastrechteverordnung ist zur Gänze nur für Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der EU anwendbar. Sie regelt Nichtbeförderung, die Streichung oder die Verspätungen von Flügen.
Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung im Detail
Dieser Artikel beschreibt die konkreten Regelungen rund um Nichtbeförderung, Verspätung oder Streichung von Flügen. Richtwerttabellen und Praxisbeispiele zeigen die konkreten Auswirkungen für Fluggäste.
Sonstige Ansprüche
Kann es auch Ansprüche außerhalb der Fluggastrechteverordnung geben? Und falls ja, welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?